16.04.2016, 12:19
dann habe ich es auch falsch verstanden. ich dachte der anlagebetrag bleibt liegen, bis ich ihn mir auszahlen lasse. dies kann ich allerdings erst nach ablauf der sperrfrist. dass bei der sperrfrist der montag nicht mitgezählt, auf das muss man auch erst einmal kommen. zahltage haben nichts mit der sperrfrist zu tun. wenn der anlagebetrag wirklich zurückgebucht wird, wäre sperrfrist eine völlig falsche bezeichnung. vertragslaufzeit und anlagezeittraum wären richtig. der nachteil bei bei dem rückungbuchungsmodell ist, dass die sperrfrist dann immer wieder vom neuen beginnt.