25.03.2022, 10:12
(25.03.2022, 08:50)DarkMelius schrieb:(24.03.2022, 12:02)Nachtfalke schrieb: Die BaFin hatte JF schon einmal überprüft und so etwas dauert eben
Wann war das denn? Bei der Bafin finde ich nur die aktuelle Meldung aus Februar...
Und die Bafin dürfte gerade auch nicht prüfen, denn sie hat bereits in der Februar-Meldung festgestellt, dass kein Verkaufsprospekt existiert.
Da gibt es eigentlich keine weitere Prüfung, ein Verkauf ist nach Deutschland so nicht erlaubt.
Entweder Juicy arbeitet da nach oder stoppt den Verkauf (oder ignoriert die Bafin einfach)
Aus der Telegram Gruppe:
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
ᑕᕼᎥᒪᒪᛕᖇö丅ᗴ, [16.08.21 09:55][Antwort auf Marcel]
Nein, warum auch? JF hat sich Ende 2020 freiwillig nach 9 monatiger Onlinetätigkeit einer Prüfung durch die BAFin unterzogen.
Nach deren Urteil ist das Arbeiten als Crowdfunding Unternehmen gestattet.
"Aufgrund Ihrer Erläuterungen und unter Berücksichtigung der eingereichten Vertragsunterlagen gehen wir davon aus, dass die Juicy Grow GmbH derzeit nicht im Finanztransfergeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG tätig ist. Aus diesem Hintergrund betrachten wir die Angelegenheit als erledigt.“