11.01.2024, 02:05
(10.01.2024, 13:13)Reinhard2024 schrieb: Hier ist nun die Frage, ob es durch die Hintertür doch eine Nachschußpflicht gibt.
Ich kann deine sehr theoretische Überlegung ehrlich gesagt nicht so recht nachvollziehen.
Wie sollte (abgesehen von anderen Argumenten gegen diese Idee) so eine "hinterhältige, nichtkommunizierte Nachschusspflicht" denn aussehen, geschweige denn durchsetzbar sein gegenüber einem unbekannten nicht greifbaren "Vertragspartner", von dem man einzig eine beliebige Emailadresse kennt, also über den man faktisch null weiss? Davon abgesehen, daß da wo nix ist sowieso noch nie was zu holen war, und zu einer vertraglichen Eingehung auch eine identifizierte und einverstandene Person gehört. Aber davon unabhängig, was das Vertragskonto betrifft, könnte ich mir vorstellen, daß Bank und Versicherung sicher ihre Vorkehrungen getroffen haben, um im Falle des Falles abgesichert zu sein, ...und die bereits akkumulierten Erträge würden notfalls sicher auch für einiges herhalten...