09.11.2016, 04:23
Hallo,
ich habe dann hierzu mal eine Frage:
Ich habe 3 Verträge, einer läuft auf Sundern, zwei auf eine chinesische Adresse.
Den Insolvenzverwalter interessiert doch wahrscheinlich nur die Veträge die mit der GmbH in Sundern abgeschlossen sind?!
Wie werden die Einlagen aus den beiden China-Verträgen behandelt?
(Ich hoffe die Frage wurde hier nicht schon mal irgendwo beantwortet , ich hab' nichts gefunden)
Viele Grüße
Annette
ich habe dann hierzu mal eine Frage:
(09.11.2016, 00:33)RAK schrieb: Beim Insolvenzverwalter können alle offenen Forderungen aus Anteilskäufen, die vor dem 05.07.2016 erworben wurden, angefordert werden.
Ich habe 3 Verträge, einer läuft auf Sundern, zwei auf eine chinesische Adresse.
Den Insolvenzverwalter interessiert doch wahrscheinlich nur die Veträge die mit der GmbH in Sundern abgeschlossen sind?!
Wie werden die Einlagen aus den beiden China-Verträgen behandelt?
(Ich hoffe die Frage wurde hier nicht schon mal irgendwo beantwortet , ich hab' nichts gefunden)
Viele Grüße
Annette