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Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Newsletter der 38. Kalenderwoche 2016
An diesem Montag, dem 19. September 2016 beginnt sie, die 38. Kalenderwoche in diesem Jahr und mit ihr dann auch etwas, was es so bei eVisionTeam in all den Jahren, immerhin haben wir am 13. Januar 1999 in Hamburg begonnen gehabt, noch nie gegeben hat.
Wie ja im letzten Newsletter angekündigt, haben Sie nun alle in Ihrem Back Office ein sogenanntes Wallet gefunden, welches morgen in Betrieb genommen wird, wenn die Provisionsansprüche aus dem August 2016 dort sichtbar und verfügbar werden.
Dieses Wallet, was von vielen seit langer Zeit gefordert wurde, konnte jetzt umgesetzt werden, nachdem keine Firma auf europäischem Boden mehr verantwortlich zeichnet, für neu abgeschlossene Darlehensverträge.
Hierbei ist es wichtig den Unterschied zu verstehen, der sich aus der aktuellen Situation ergibt.
Bisher wurden die Darlehensverträge über die eVisionTeam Networking GmbH in Sundern gezeichnet und damit unterlagen diese Verträge europäischem Recht.
Da galt es zum einen die „Europäische Richtlinie zum Geldtransfer“ zu beachten und dann war das mit den Partiarischen Nachrangsdarlehen auch so eine Sache, denn auch die richteten sich nach europäischem Recht, was in diesem Fall nichts Anderes bedeutet hat, als dass diese nach Beendigung der Laufzeit ausgezahlt werden mussten, ohne Wenn und Aber.
Vielen Investoren ist dies mit dem europäischen Recht vielleicht gar nicht so klar gewesen, zumindest kann man diesen Eindruck bekommen, wenn man mal so die Anfragen bei unserem Support anschaut.
In der Zeit, wo es die EU noch gibt, da ist es so, dass europäisches Recht vor deutschem Recht gilt.
Es gibt demnach einige Fälle, wo die deutsche Rechtsprechung von der europäischen Rechtsprechung abweicht und es gibt auch Fälle, in denen die BRD regelmäßig eine Strafe zahlt, an die EU, weil das deutsche Recht dem europäischen Recht nicht angepasst wird.
Das aber nur einmal am Rande, weil es uns jetzt hier nicht weiter interessiert und es ja durchaus auch Anzeichen dafür gibt, dass sich das mit der EU auch erledigen könnte.
Wie dem auch sei, wir mussten die Gelder auszahlen, was eben dazu führt, dass es tausende von ausgelaufenen Verträgen gibt, die ausbezahlt wurden und die wir vorweisen können, wenn unser Geschäftsmodell in Frage gestellt wird.
Mit „wir mussten die Gelder auszahlen“ ist gemeint, dass die Rückzahlung der Darlehensbeträge, plus Rendite, direkt auf das selbe Konto erfolgen musste, von dem es aus eingezahlt wurde und das eben nicht die Möglichkeit eingeräumt werden konnte, alles oder einen Teil der Auszahlung sofort reinvestieren zu können.

Das Geld musste also erst von unserem Konto an den Investor überwiesen werden, dem es dann freistand, erneut Anteile zu zeichnen und die Darlehenssumme anzuweisen.

Durch das Wallet wird sich das in Zukunft ändern, denn auslaufende Darlehensverträge, beginnend mit den Darlehensverträgen aus der 27. Kalenderwoche 2016 (also alle Verträge, die ab dem 4. Juli 2016 gezei9chnet wurden) werden nun nicht mehr automatisch auf das Konto des Darlehensgebers überwiesen, sondern auf sein Wallet eingezahlt.
Hier kann der Investor nun frei entscheiden, was er mit seinem Guthaben machen möchte:
1. Er kann es auszahlen lassen
2. Er kann es reinvestieren
3. Er kann es „parken“, also in seinem Wallet stehen lassen
4. Er kann Teile seines Guthabens reinvestieren, auszahlen lassen und/oder stehen lassen.

Damit hat der Investor jetzt mehr Möglichkeiten, die ihm unter anderem auch dabei helfen können Gebühren zu sparen, denn die 3.9 Prozent Bearbeitungsgebühr, die bei einer Auszahlung anfallen und von der Rendite abgezogen wurden, die fallen nur dann an, wenn es zu einer tatsächlichen Auszahlung kommt, nicht also, wenn Guthaben reinvestiert oder stehen gelassen wird.
Auch ist es möglich auf dieses Wallet Gelder direkt einzuzahlen. Dies geht zum Beispiel mit Bitcoin.
Auf dieses Wallet werden aber nicht nur Gelder eingezahlt, die aus einer Darlehensrückzahlung und einer Rendite stammen.
Beginnend mit morgen, dem 20. September 2016, werden auch die Provisionsansprüche des Vormonats, dieses Mal die aus dem August 2016, in das jeweilige Wallet eines Affiliate (Vertriebspartner) einbezahlt.
Hier kann er dann auch wählen, wie er mit seinem Guthaben im Wallet verfahren möchte.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch etwas loswerden, was mir persönlich sehr wichtig ist.
Ich weiß, Sie alle haben wenig Zeit und das lesen eines Newsletters gehört bestimmt nicht zu den Dingen, die wirklich Spaß machen.
Aber, hier geht es ja nicht um Spaß, sondern um eine Kapitalanlage und um Informationen zu der Firmengruppe, die diese anbietet.
Ich habe das zwischenzeitlich ja auch mit Videos probiert, wobei die Öffnungsrate des jeweiligen Videos eindeutig zeigt, dass das Geschriebene vorgezogen wird.
Natürlich weiß ich auch, dass jeder in einem Newsletter anderen Informationen eine besondere Bedeutung beimisst.
Der Newsletter ist das offizielle Mittel, über das wir von eVisionTeam unsere Investoren und Affiliate (Vertriebspartner) informieren.
In Zukunft wird es auch notwendig werden, wenn die Produktsparte neu aufgestellt (umstrukturiert) ist, denn auch darüber müssen News dann auch an unsere Kunden verschickt werden.
Übrigens, wenn der Produktverkauf wieder losgeht (falls Sie das noch nicht wussten, seit dem 13. Januar 1999 konnte man bei uns auch unterschiedlichste Produkte erwerben) kann auch hier eine Bezahlung über das Guthaben erfolgen, das sich im Wallet befindet, was ja nicht nur Investoren und Vertriebspartner im Back Office finden, sondern auch unsere Kunden.
Wie dem auch sei, auch wenn die Newsletter teilweise sehr lang werden, so zeigt eine Öffnungsrate von über 51% im Durchschnitt, dass das Interesse recht hoch ist, gemessen an Öffnungsraten anderen Newsletter. Das weiß man, weil gerade im Bereich des E-Mail-Marketings, sehr viel Grundlagenwissen zu erlangen ist.
Trotzdem verstehe ich nicht, warum so viele Investoren und Affiliate sich diese Mühe nicht machen, diesen Zeitaufwand nicht leisten, um wirklich informiert zu sein.
Jeder dieser Newsletter findet sich im Back Office und ist nach kurzer Zeit auch ins Englische übersetzt, so dass wirklich weltweit Informationen transportiert werden können.
Ich würde mich freuen, dies richtet sich jetzt besonders an die Affiliate (Vertriebspartner), wenn mehr darauf geachtet wird, dass diese Firmeninformationen auch gelesen und damit zur Kenntnis genommen werden.
Ich halte das für besonders wichtig in Zeiten wie diesen, wo wir ja mittendrin sind, alles wieder in ordentliche Bahnen zu lenken und so ist eben der 4 Stufen Plan, mit dem wir das erreichen wollen, hier besonders wichtig, dass dieser gekannt wird, damit keine unnötigen Ängste entstehen und eben Klarheit herrscht, wie Sachen angegangen werden.
Deshalb hier noch einmal für alle, die das bisher, egal aus welchen Gründen auch immer, nicht mitbekommen haben, der 4 Stufen Plan:
1. Provision aus August 2016, fällig am 20.09.2016 --> Auszahlung ins neu zu schaffende Wallet ab 20.09.2016
2. Wenn 1. abgeschlossen ist, werden die noch offenen Provisionen aus Juni und Juli ins Wallet gebucht. Wichtig: Dies kann erst dann erfolgen, wenn diese Gelder auch real zur Auszahlung zur Verfügung stehen.
3. Alle Neueinzahlungen ab 04.Juli 2016 werden nach ihrer Fälligkeit, beginnend ab 17.Okt 2016 (dann sind die ersten Anteile ab 04.Juli abgelaufen) in das Wallet gebucht.
4. Offene Verträge vor dem 04.Juli werden soweit es möglich ist ausgezahlt, sofern Ziffer 1.-3. dadurch nicht eingeschränkt werden.
Dies alles wird innerhalb der vertraglichen Fristen abgeschlossen sein, so dass kein Investor und kein Affiliate irgend etwas verliert.
Und bevor dieser Teil des newsletters abgeschlossen ist, muss ich diesen 4 Stufen Plan noch etwas ausführlicher erklären:
Ich weiß, dass mit dem Wallet die Hoffnung geschürt wurde, auch ich habe dazu beigetragen, dass damit alle noch offenen Auszahlungen in das Wallet fließen und auch wenn eine Auszahlung derzeit nicht möglich wäre, die Reinvestition erfolgen sollte.
Aber, ich hatte auch geschrieben, dass bitte dieser Newsletter abgewartet wird, bis ich darauf näher eingehen kann, eben auch, weil diese Möglichkeit erst noch geprüft werden musste.
Nun hatte ich in den vergangenen Newslettern sehr deutlich die Position von eVisionTeam erläutert, die uns eben in die Situation bringt, dass die tatsächliche Summe („Spielsumme“), mit der im Markt durch die unterschiedlichsten Projekte (eines davon ist webet4you) Ertrag erzielt wird, der dann für die Rückzahlung von Darlehen, Auszahlung von Rendite und von Provisionen verwendet werden kann, erheblich geschrumpft ist, auch weil wir nach dem 4. Juli 2016 für 2 Monate Auszahlungen geleistet haben, für Gelder die bereits einmal verdient worden waren und von den Behörden in Dortmund „eingefroren“ wurden.
Hinzu kam natürlich auch der Rückgang der eingezahlten Darlehenssumme.
Nun ist es aber so, dass wir eben reale Geschäfte betreiben und deshalb auch keine buchhalterischen „Tricks“ anwenden können, nur damit alles nach Außen wieder schön aussieht.
Wenn wir diese Auszahlung in das Wallet vornehmen würden, dann würde hierdurch etwas entstehen, was definitiv eine Täuschung wäre.
Die Gelder wären ja nicht wirklich ausgezahlt dadurch.
Sollten wir Ihnen jetzt die Möglichkeit geben, eine Reinvestition durchzuführen, damit sie „nicht länger warten müssen und Ihr Guthaben zumindest Geld verdienen könnte“, dann wäre das absolut unlauter.
Natürlich haben wir darüber nachgedacht, ob das möglich ist und natürlich haben viele unsere Investoren und Affiliate diese Möglichkeit gedanklich ebenfalls durchgespielt und für gut befunden.
Allerdings lässt sich das in der Praxis nicht so umsetzen, da diese Gelder, die in diesem Fall im Wallet eingezahlt würden, nicht wirklich vorhanden sind (jetzt) und somit auch nicht wieder wirklich eingezahlt würden, demnach also auch nicht zur Verfügung stünden, um im Markt real Erträge zu generieren.
Was würde das bedeuten?
Richtig, dass keine Erträge vorhanden wären, aus denen dann im Folgemonat die Provisionen ausgezahlt werden könnten und genauso würden diese Reinvestitionen, da nicht mit realem Geld gedeckt, auch keine Rendite erzielen, die dann ausgezahlt werden könnte, wenn die Darlehen auslaufen.
Es wäre also eine absolute Mogelpackung und auch wenn sich das im ersten Moment gut anschauen würde, wir arbeiten so nicht.
Es werden nur die Gelder in das Wallet eingetragen (ausgezahlt), die tatsächlich vorhanden sind, damit diese auch zur Auszahlung angefordert oder auch real reinvestiert werden können.
Alles andere macht keinen Sinn und wenn Sie sich das gerade geschriebene vergegenwärtigen, dann werden Sie mir da Recht geben.
So können und so wollen wir nicht arbeiten.
Natürlich ist der 4 Stufen Plan etwas, was die Geduld vieler verlangt, aber er wird am Ende dafür sorgen, dass jeder das ihm zustehende Geld bekommt, ganz egal, ob es sich um Darlehensrückzahlung, Rendite oder Provision handelt.
Für uns aber eben auch genauso wichtig ist die Tatsache, dass durch diesen Plan die Kapitalanlage mit eVisionTeam erhalten bleibt und am Ende gestärkt sein wird und ein Großteil unserer Investoren und Affiliate (Vertriebspartner) wird dem auch eine nicht unerhebliche Bedeutung beimessen.
Ich kann also nur weiterhin um Ihr Verständnis bitten und mich für das Vertrauen bedanken.


News - News - News - News - News - News
Bei den News werden Sie jetzt in jeder Woche die offiziellen Zahlen des jeweiligen laufenden Monats vorfinden, die Ihnen die Möglichkeit geben sollen, mit abschätzen zu können, wie sich die Kapitalanlage mit eVisionTeam insgesamt entwickelt.
Hierbei wird es 4 Parameter geben:
1. Neue Darlehensverträge
2. Neue Darlehensgeber (also Investoren, die zum ersten Mal eine Investition tätigen)
3. Gezeichnete Darlehenssumme
4. Bereitgestellte (eingezahlte) Darlehenssumme

Zusätzlich werden wir, beginnend mit der kommenden Woche, auch die geleisteten Auszahlungen aufschlüsseln, also die Summe die an Provisionen und dann später auch wieder an Darlehen und Rendite ausgezahlt wurden.
Am Sonntag, den 18. September 2016 gab es folgenden Stand:
1. Neue Darlehensverträge: 333
2. Neue Darlehensgeber: 144
3. Gezeichnete Darlehenssumme: 130.000,- €
4. Bereitgestellte Darlehenssumme: 101.200,- €

-------------------------------------------
Eine Information, die Sie interessieren dürfte ist, dass im Bereich der rechtlichen Bewertung der Vorwürfe, sollten diese sich denn so bestätigen, gegen die eVisionTeam Networking GmbH etwas tut.
Da wir nach wie vor keine Akteneinsicht haben, ist unsere gewählte Verteidigungsstrategie, die wir vorbereiten, natürlich nur rein hypothetischer Natur, aber es scheint da doch Umstände zu geben, die man auch hier einmal erwähnen sollte.
Wie schon weiter oben im Newsletter beschrieben, gibt es Unterschiede im europäischen Recht, dem deutschen Recht gegenüber.
Wichtig ist hierbei die Bewertung der beteiligten Personen.
Hierbei ist ins Besondere die Frage zu klären, ob es sich denn dabei um eine Privatperson handelt oder eben nicht.
Das wird besonders wichtig, bedenkt man, dass einer Privatperson sowohl im deutschen, als auch im europäischen Recht ein besonderer Schutz zugesprochen wird.
Laut unseren Rechtsanwälten ist es so, dass alle Affiliate (Vertriebspartner) keine Privatpersonen sind, da sie auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung arbeiten.
Das bedeutet, dass der angenommene Verstoß gegen Bestimmungen des UWG so nicht durchgesetzt werden können.
Was unsere Investoren angeht ist es, wieder unseren Anwälten folgend, absolut unerheblich, ob es sich um Privatpersonen oder um geschäftliche Investoren handelt, da jeder von einen partiarischen Darlehensvertrag unterschrieben hat und uns damit ein Nachrangsdarlehen eingeräumt hat, dessen geschäftliche Bestimmung durch den Darlehensvertrag definiert wurde.
Auf jeden Fall ist die gewährte Darlehenssumme durch die Bereitstellung zu Firmengeld der eVisionTeam Networking GmbH geworden und jeder hat durch die Annahme des Darlehensvertrages, welche durch die Einzahlung bekundet und wobei ausdrücklich auf die Zusendung eines von beiden Seiten unterschriebenen Vertrages verzichtet wurde, zur Kenntnis genommen, dass es sich um ein Spekulationsgeschäft handelt, bei dem das Risiko eines Teil- oder gar Totalverlustes billigend in Kauf genommen wurde.
Es wird wirklich abzuwarten bleiben, wie am Ende die tatsächlichen Tatvorwürfe aussehen und was davon, von Seiten der Staatsanwaltschaft, aufrechterhalten werden kann, ob das jemals zu einer tatsächlichen Anklageschrift reicht und ob diese bei einer Hauptvorhandlung zu einer Verurteilung führt und dann auch noch, ob im Falle einer Verurteilung nach deutschem Recht, diese auch einer Überprüfung nach europäischem Recht standhält, was unsere Rechtsanwälte sehr stark bezweifeln.
Besonders die Tatsache, dass nach wie vor keine Akteneinsicht ermöglicht wird, unterstreicht einmal mehr die Annahme, dass dort jemand in Dortmund übereifrig unterwegs war und es jetzt massive Schwierigkeiten gibt, die unverhältnismäßigen Maßnahmen im Nachhinein zu begründen, bzw. weiteres Vorgehen damit zu rechtfertigen.
Bedenken Sie dabei bitte, dass heute, 75 Tage nach der massiven Aktion gegen die eVisionTeam Networking GmbH, gegen den Geschäftsführer, die beiden Eigentümerin und auch gegen meine Person, keinerlei weiteren Erkenntnisse vorliegen und nach wie vor, so stellt sich das für uns da, Rechtsbeugung vorliegt.
Ich werde Sie diesbezüglich natürlich auf dem Laufenden halten.

Ankündigung
Ankündigen möchte ich an dieser Stelle, dass in den kommenden Tagen alle Abrechnungen (Gutschriften) in Form eines PDF Dokumentes zur Verfügung stehen werden, die dann jeder Affiliate (Vertriebspartner) in seinem Back Office generieren und downloaden kann.
Diese Dokumente werden in Zukunft in Echtzeit entstehen, so dass nach der Bereitstellung einer Darlehenssumme, Änderungen sofort sichtbar und alle jeweiligen Dokumente vorhanden sind.
Auch die Angekündigte Änderung der Darlehensverträge schreitet voran und dürfte nun bald abgeschlossen sein.
Diese neuen Darlehensverträge, die sich nicht mehr nach deutschem, bzw. Europäischem Recht richten, ersetzen automatisch alle bereits geschlossenen Verträge, die nicht mit der eVisionTeam Networking GmbH geschlossen wurden, spätestens aber alle Verträge, die nach de, 4. Juli 2016 entstanden sind.
Zum Schluss sei auch noch darauf hingewiesen, dass das Modul, welches zur Verifizierung eines Zahlungsempfängers dienen soll, auch vor der Fertigstellung steht, auf Grund der Sensibilität der Daten und der Notwendigkeit des besonderen Schutzes dieser, kann es allerdings noch einige Wochen dauern, bis dieses Modul den Betatest hinter sich hat und für alle freigeschaltet werden kann.
Und damit bin ich am Ende des heutigen Newsletters angekommen.
Ich wünsche uns allen eine erfolgreiche Woche und sein Sie versichert, wir arbeiten hart daran, die Kapitalanlage mit eVisionTeam rechtskonform und sicher auch Morgen noch anbieten zu können.
Wir lernen gerade sehr viel und sind uns ziemlich sicher, das wir am Ende dieser Krise, die ja weiterhin besteht, auch wenn morgen ein weiterer Schritt in Richtung Normalität bei der Kapitalanlage gemacht wird, wesentlich besser und stärker aufgestellt sein werden.
Ganz entscheidend dafür ist der Bitcoin, dessen Nutzung ich Ihnen an dieser Stelle und zum Schluss, wirklich noch einmal ans Herzt legen möchte.
Sicherheit hat mit vielen Parametern zu tun und die Einschränkung von Willkür, wie bei den Ermittlungsbehörden in Dortmund ganz klar abgesehen werden kann, ist eines der wichtigsten Ziele, wenn es um die Langlebigkeit der Kapitalanlage mit eVisionTeam geht.
Bis zum kommenden Montag

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