10.04.2017, 19:44
Hallo an alle,
was sagt Ihr denn zur Prüfung der BAFIN, die nun ein Ergebnis vorgelegt hat:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2017/vm_170410_IMS_International_Marketing_Services.html
Lauf BAFIN Definition handelt es sich bei den Geschäften mit OneCoins um "unerlaubt betriebenes Finanztransfergeschäft."
"Die BaFin hat der IMS International Marketing Services GmbH aufgegeben, das noch vorhandene Bankguthaben, soweit dieses nicht einer Pfändung unterliegt, an diejenigen Einzahler zurückzuüberweisen, die zuletzt Zahlungen an die IMS International Marketing Services GmbH vorgenommen hatten."
was sagt Ihr denn zur Prüfung der BAFIN, die nun ein Ergebnis vorgelegt hat:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2017/vm_170410_IMS_International_Marketing_Services.html
Lauf BAFIN Definition handelt es sich bei den Geschäften mit OneCoins um "unerlaubt betriebenes Finanztransfergeschäft."
"Die BaFin hat der IMS International Marketing Services GmbH aufgegeben, das noch vorhandene Bankguthaben, soweit dieses nicht einer Pfändung unterliegt, an diejenigen Einzahler zurückzuüberweisen, die zuletzt Zahlungen an die IMS International Marketing Services GmbH vorgenommen hatten."