Werbung

Versteuerung von Bitcoin-Kursgewinnen (Diskussion) - Diskussion

#1
Diskussion / Umfrage 
Hallo Buffa

(17.10.2017, 09:19)Buffa schrieb: Damit werden diese dann mit dem kompletten Kursgewinn steuerpflichtig.

Diese Aussage ist wahrscheinlich falsch.
Sie stimmt nur, wenn deine ältesten Coins jünger als 1 Jahr sind. Und auch da kann man sich mit dem Finanzamt zoffen (LiFo heißt das Stichwort)


Zitat:Außerdem verlängert sich (hier auch wieder "wahrscheinlich) der Zeitraum, der verstreichen
muß, bis der Kursgewinn der dann erzielten BTC Erträge steuerfrei wird, von einem Jahr auf
10 Jahre, weil die BTC nicht einfach nur "rumliegen", sondern mit Gewinnerzielungsabsicht
angelegt werden.
Das ist gewiss falsch.
Antworten Top
#2
(19.10.2017, 13:48)iudica schrieb: Hallo Buffa



(17.10.2017, 09:19)Buffa schrieb: Damit werden diese dann mit dem kompletten Kursgewinn steuerpflichtig.

Diese Aussage ist wahrscheinlich falsch.
Sie stimmt nur, wenn deine ältesten Coins jünger als 1 Jahr sind. Und auch da kann man sich mit dem Finanzamt zoffen (LiFo heißt das Stichwort)




Zitat:Außerdem verlängert sich (hier auch wieder "wahrscheinlich) der Zeitraum, der verstreichen
muß, bis der Kursgewinn der dann erzielten BTC Erträge steuerfrei wird, von einem Jahr auf
10 Jahre, weil die BTC nicht einfach nur "rumliegen", sondern mit Gewinnerzielungsabsicht
angelegt werden.
Das ist gewiss falsch.

@iudica: Ja, wenn ich größere Mengen investiere, dann sind das bei mir nicht alles nur Coins,
die schon mindestens 1 Jahr alt sind und auf die Klärung der nicht abschließend und
zweifelsfrei geklärten Frage bzgl. Lifo und Fifo habe ich in der Tat keine Lust.

Aus meiner festen Überzeugung ist es eben kein privates Veräußerungsgeschäft nach
EkStG §23 Absatz 1 Satz, wenn die Coins eben nicht einfach nur liegen lasse, sondern
diese mit Gewinnerzielungsasicht investiere.

Ich beziehe mich hier inbesondere auf den Satz
"Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;"
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Wenn Du hier anderslautende Quellen hast,würden diese mich auf jeden Fall sehr interessieren.

Aber wir sollten dann vielleicht in den Steuerthread wechseln? (kleiner Wink an die Moderation)

VG Buffa
Antworten Top
#3
Naja, Finanzamt schluckt bisher immer Fifo und Lifo kann man mit vernünftiger Argumentation auch durchbekommen.

Darüber hinaus, was spricht gegen Layer Wink

Hinsichtlich dem Invest ist mir die Formulierung zu unschaft, als das ich zutreffend antworten kann.

Wenn ich wirklich investiere, habe ich eine Transaktion und keine Coins mehr. Dann realisiert sich der bestehende Gewinn (soweit die Jahresgrenze noch nicht überschritten ist). "Fristen" laufen dann natürlich nicht mehr.

Wenn ich das Geld darlehensweise verleihe, laufen die Fristen weiter. Es ist aber kein Invest. Hier verlängert sich die Frist allerdings nicht von 1 auf 10 Jahre. Das steht im § 23 EStG vermeintlich anders. Allerdings gibt es eine entsprechende teleologische Reduktion des BFH, der bei Fremdwährungsdarlehen den Darlehnszins nicht als Einkünfte der Fremdwährung, sondern des darin enthaltenen Kapitals sieht.

Im Ergebnis ist dieser Ansatz m.E. richtig. Denn der besagte Passus im § 23 EStG sollte nur dieses Container-Steuerschlupfloch schließen.
Antworten Top
#4
3 Offtopic-Beiträge von hier verschoben
Antworten Top
Werbung
Werbung
#5
Arne hat zu diesem Thema einen interessanten Blog Post gemacht:
https://getgolden.de/steuern/

Da ich seit 2015 nicht mehr in DE lebe, geht dieses Thema an mir vorbei.
Antworten Top
#6
Sehe den Artikel erst jetzt, ist in einigen Punkten nicht zutreffend.

Wieso ist Mining zwingend ein Gewerbe? Finanzamt sieht das anders. Es sprechen Punkte für ein Gewerbe, andere dagegen. Daher sollte man sich die günstigste Methode suchen.

Privates Veräußerungsgeschäft: Wenn Mining ein Gewerbe ist, dann sind die Coin automatisch Betriebsvermögen. Die steuerfreie Vermögenssteigerung des Privatbereichs gilt daher nicht. Kann man abfedern, aber so wie beschrieben, rennt man in eine Steuerfalle. Wenn man es böse mit euch meint, habt ihr ein strafrechtliches Problem.

Fifo: Wieso? Wenn ich Gewerbe habe, kann ich auch lifo machen, layer bilden usw. Wenn ich privat unterwegs bin, wieso darf ich dann fifo anwenden? Kann man dem FA verklickern, gibt es aber keinen Rechtsanspruch. Kann auch ein böses Erwachen geben.
Antworten Top

    Gehe zu:


Versteuerung von Bitcoin-Kursgewinnen (Diskussion) - Schnellantwort

Nachricht
Gib hier deine Antwort zum Beitrag ein.


Achtung: Du musst dich erst anmelden, um in diesem Thema etwas posten zu können. Es ist kostenlos und wir senden keinen Spam!

Kostenlos Anmelden

Werbung


5 kürzlich aktive Themen dieses Bereichs
Thema Themenersteller Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Frage / Anfrage/ Umfrage Frage: Trading Bot´s Binance vs. etc Dora 0 595 17.11.2023, 12:16
Letzter Beitrag: Dora
Diskussion / Umfrage Diskussion: Wissensquellen Krypto Jens 146 31.585 09.10.2023, 23:35
Letzter Beitrag: EisWuerfel
Diskussion / Umfrage Diskussion: Dokus Serien über Kryptos und co Holunder 8 5.125 30.07.2023, 14:19
Letzter Beitrag: EisWuerfel
Frage / Anfrage/ Umfrage Diskussion: Suche Kryptoinvestment (Einlagen auf eigene Wallet) Timo1983 8 1.805 20.03.2023, 20:19
Letzter Beitrag: Timo1983
Frage / Anfrage/ Umfrage Frage: Windows VPS für Metatrader 4 Timo1983 7 1.453 14.03.2023, 20:17
Letzter Beitrag: Timo1983
Gelöst Frage: 0mstrade Babynemo 7 6.089 05.01.2023, 17:51
Letzter Beitrag: Babynemo
Frage / Anfrage/ Umfrage Frage: Airdrops beim ETH Merge Hades 7 2.282 21.09.2022, 19:16
Letzter Beitrag: Hades