06.08.2017, 08:26
(05.08.2017, 22:02)Patty90 schrieb: Das stimmt so nicht. Sobald eine Firma in einem Land tätig ist, egal ob online oder offline, muss diese nach dem Recht in dem jeweiligen Land handeln! Sprich wenn Firma X eine Briefkastenfirma in England hat, jedoch in Deutschland Finanzprodukt anbietet, ist sehr wohl die BaFin dafür zuständig
Bleibt die Frage, wie eine derartige Online-Firma die nichts materielles versendet, in einem Land als untätig gelten kann?!
Ich kann doch auch auf jegliche .com-Seiten zugreifen und die sind doch deswegen nicht in D "tätig". Soll mir mal einer die gesetzliche Grundlage erklären bei immateriellen Dingen - bzw. Finanzdienstleistungen.
Oder liegt es daran, dass es eine deutsche Übersetzung gibt und sie damit als in D "tätig" gilt?