03.12.2018, 17:48
(03.12.2018, 15:06)MirandaR schrieb: aber das mit den 3 Jahre Frist habe sogar ich als Laie gewusst.
Ich weiß nur, dass die Verjährung (das ist das, was du mit der 3 Jahresfrist meinst) eine Einrede ist, auf die sich der Schuldner berufen KANN. Der Schuldner hat demnach ein Verweigerungsrecht -- § 214 BGB -- aber keine Pflicht oder es ist irgendwie gesetzlich vorgeschrieben.
Viele ordentliche Kaufleute akzeptieren Gutscheine weit über die 3 Jahre. Warum auch nicht, die Kohle haben sie ja schon Jahre vorher zinsfrei bekommen.
(03.12.2018, 15:06)MirandaR schrieb: Und in dem Fall, könnte es sein, dass du nicht verstehen WILLST?
Was will ich den falsch verstehen? "Gesetzlich vorgeschrieben" heißt für mich, dass es ein staatliches Einlöseverbot gibt. Und genau das wollte Herr Schmalohr mit dieser Formulierung auch intendieren: "Tut mir leid, aber das ist nun einmal so." Aufgrund des Umstandes, dass es aktuell noch nicht einmal ein valides Angebot gibt, wäre eine deutlich weitergehender Verzicht auf die Verjährung angemessen.
Auffällig ist auch, dass Herr Schmalohr so auf einer gesetzlichen Selbstverständlichkeit rumreitet. Ein ordentlicher Kaufmann hätte das gar nicht groß erwähnt, weil er ja davon ausgeht, dass der überwiegende Teil seiner Gutscheine innerhalb der 3 Jahre eingelöst werden. Ein Schelm der jetzt Böses dabei denkt
(03.12.2018, 15:38)MirandaR schrieb: . Man sieht immer nur das aktuelle Angebot und ja, das ist noch nicht sehr gross bei T1WP, aber kein Gutscheinanbieter kann jetzt schon vorhersagen, was in zB 2,5 Jahre im Angebot sein wird.
Exakt, bei allen anderen Anbieter kann man ein aktuelles Angebot sehen und darüber hinaus Rückschlüsse ziehen. Bei T1WP gibt es aktuell nur Versprechen.
(03.12.2018, 15:38)MirandaR schrieb: Jetzt habe ich mich entschieden, mich da auf die Kompetenz der Anwälte zu verlassen.
Welche Rechtsanwälte sollen das sein? Hast Du irgendeine Ausarbeitung einer Kanzlei? Ein Gutachten? Kann man irgendeinen Anwalt anrufen und der bestätigt die Mandatierung? Das müsste doch ein extremer Schub an Seriosität für T1WP sein, wenn sich ein Experte hinstellt und sagt, ich hab das geprüft. Und wenn die Rechtsanwälte so gut bezahlt sind, sollte so ein bisschen PR-Ligitation auch drin sein.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die essentiellen Punkte von einem fähigen Juristen durchleuchtet wurden. Es ist ständige Rechtsprechung, dass bei einem Mischsystem (Schneeball + Ware/Dienstleistung) auf einen objektiven Empfängerhorizont abgestellt wird. Demnach ist zu beurteilen, ob das Invest/Kauf von der Teilnahme an dem Spiel motiviert war oder von der Ware/Dienstleistung, die man erhält. Da die Ware/Dienstleistung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal konkretisiert ist geschweige denn existiert, dominiert hier ganz klar der Wunsch einen Platz in der 6er-Matrix einzunehmen.
Das ist so was von Schneeball.
(03.12.2018, 15:38)MirandaR schrieb: Schneeballsystem ist, um mal auf ein anderes deiner Totschlagargumente zurück zu kommen.Das ist kein Totschlagargument. Ich habe konkrete Indizien herangezogen, die es sehr wahrscheinlich machen, dass die Kiste unabhängig von dem KWG ein Schneeballsystem oder Betrug sind.
Deine Antwort darauf ist lediglich "ich vertraue.", "ich glaube.", "ich verlasse mich darauf." Das sind einfach keine Gegenargumente. Zeig mir Fakten, Rechtsausführungen, zeig mir zur Not anderslautende Urteile oder ein Gutachten aus berufener Quelle.
Miranda, Du hast dich beschwert, dass Trulli "Halbwahrheiten" verbreitet. Da kehre bitte erst einmal vor deiner Türe. Du leitest Informationen ungeprüft bzw. nicht hinreichend geprüft weiter, obwohl es sich aufdrängt, dass sie falsch sind. Deine Ausrede hierfür ist: "Ich glaube/vertraue usw.". Wenn Du, wie du selbst zugibst, juristischer Laie bist, kannst Du nicht einfach darauf verlassen, wenn ein einschlägig Vorbestrafter dich glaubend macht, es sei schon in Ordnung.
Ich habe Dir schon genug Gründe genannt, weshalb T1WP sehr sehr kritisch zu betrachten ist. Wenn du nach dem Grundsatz "Gier frisst Hirn" beratungsresistent bist, dann musst du dich nicht wundern, solltest du das nächste Mal mit Robert zusammen auf der Bank sitzen.
Ungeachtet dessen musst Du damit leben, dass x-invest eine Informationsplattform für HIYP & Co bleibt und nicht ein Werbeportal für eVision und seine Ersatzprodukte ist.