31.07.2017, 16:39
(31.07.2017, 14:07)08Fuffzehn schrieb: denn die haben sehr wahrscheinlich keine Lizenz für das Betreiben von Finanzgeschäften.
Sollte das so sein und der Vertrag auch nicht mit einer anderen Firma abgeschlossen sein, die eine Bafin-Lizenz hat, kann vermutlich auf komplette Rückabwicklung geklagt werden, also auf Rückerstattung der Gebühren, Ersetzen der Verluste sowie Zinsen auf die geleisteten Zahlungen.